Information und Angebot:
Kraftfahrer müssen auf die Schulbank
Bitte beachten Sie auch unsere Termine für die BKF-Weiterbildung.
Regelmäßige Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Die Regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht.
Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen finanziellen Strafen sowie mit Fahrverboten rechnen.
Die Strafen: z. Zt. für Fahrer bis 5.000,-€,
für die Arbeitgeber sogar bis 20.000,- €.
Die Weiterbildung wird in 5 Module gegliedert, welche in Einheiten von mindestens 7 Stunden á 60 Min (= 1Tageskurs) stattfinden.
Kennziffer 95
Die Teilnahmebestätigung wird im Führerschein mit der Kennziffer 95 und dem Ablaufdatum eingetragen..
Zusätzliche Infos unter zum Thema „Berufskraftfahrerqualifikation“ gibt es nach diesem LINK bei der „IHK Mittlerer Niederrhein„
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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